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Geschäftsprüfungsbeirat
Als unabhängiges Organ überprüft der Geschäftsprüfungsbeirat im Auftrag der Generalversammlung die Tätigkeiten der Unternehmensleitung, soweit die Prüfung nicht bei der Revisionsstelle liegt. Die drei Mitglieder sind jeweils für einen Fachbereich verantwortlich.